Teilnahmebedingungen Facheinzelhandels-Schaufenster Deko-Wettbewerb 2022, Deutschland

Die Teilnahme an dem Wettbewerb und dessen Durchführung richten sich nach den folgenden Bestimmungen.

§ 1 Gegenstand

1. Diese Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweise regeln die Teilnahme an dem Gewinnspiel der Akzo Nobel Deco GmbH, Am Coloneum 2-6 in D-50829 Köln (nachfolgend bezeichnet als „Veranstalter“) durch die Teilnehmer, sowie die Erhebung und Nutzung der von den Teilnehmern mitgeteilten Daten.

2. Die Teilnahme an dem Wettbewerb ist freiwillig. Sie kann nur zu diesen Teilnahmebedingungen erfolgen. Mit ihrer Teilnahme akzeptieren die Teilnehmer mithin diese Bedingungen.

§ 2 Teilnahmebedingungen des Wettbewerbs:

1. Der Wettbewerb beginnt am 01.02.2022 und endet am 15.04.2022

2. Teilnahmeberechtigt sind alle Farbeinzelhändler mit Sitz in Deutschland.

3. Jeder Teilnehmer kann durch das Zusenden eines oder mehrerer Fotos seines Schaufensters und/ oder seines Ladengeschäftes an deko-wettbewerb@fachhandels-news.de teilnehmen.

4. Eine Teilnahme über Dritte, z. B. Gewinnspielagenturen, ist ausgeschlossen.

5. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind auch Mitarbeiter aus dem AkzoNobel-Konzern.

§ 3 Teilnahme und Teilnahme- bzw. Einsendeschluss

1. Die Teilnahme erfolgt über die Zusendung eines oder mehrerer Fotos an deko-wettbewerb@fachhandels-news.de.

2. Teilnahmeschluss ist der 15.04.2022. Maßgeblich ist der Eingang der E-Mail mit den Fotos.

§ 4 Durchführung

Gestalten Sie Ihr Fenster und/oder Ihr Ladengeschäft mit den Trendfarben des Jahres 2022 zum Thema „Frischer Wind für Dein Leben“. Senden Sie uns ein oder mehrere Fotos mit Ihrer Adresse per E-Mail an deko-wettbewerb@fachhandels-news.de. Unter allen gültigen Einsendungen werden die nach der freien Einschätzung des Veranstalters schönsten Gestaltungen prämiert. Einsendeschluss ist der 15. April 2022.

1. Gewinne:
1. Preis: Ein Wochenende für zwei Personen inkl. Dinner in der Hamburger Elbphilharmonie incl. einer Übernachtung im Hotel „Elbphilharmonie“. Gesamtwert: ca. 1.000 Euro
2. Preis: ein exquisites Gourmet-Menü im Unterwasser-Restaurant für zwei Personen in Neuwied plus 1 Übernachtung. Gesamtwert: ca. 500 Euro - Für die Einlösung des Gutscheins von Jochen Schweizer gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Jochen Schweizer GmbH, die unter www.jochen-schweizer.de/agb eingesehen werden können.
3. Preis: Gutschein im Wert von 200 EUR für den Westwing Onlineshop.

2. Eine Auszahlung der Gewinne in Bar, in Sachwerten, der Tausch oder die Übertragung auf andere Personen ist nicht möglich.

3. Teilnehmer können auf den Gewinn verzichten. In diesem Fall verfällt der Gewinn und es wird ein Ersatzgewinner ermittelt.

4. Sollten die angegebenen Kontaktmöglichkeiten fehlerhaft sein (z.B. ungültige Adresse) ist der Veranstalter nicht verpflichtet die richtigen Adressen auszuforschen. Die Nachteile, die sich aus der Angabe fehlerhafter Kontaktdaten ergeben, gehen zu Lasten der Teilnehmer.

5. Die Gewinner der Preise werden vom zuständigen Außendienst-Mitarbeiter über ihren Gewinn informiert.

§ 5 Gewährleistungsausschluss 

1. Der Veranstalter weist darauf hin, dass die Verfügbarkeit und Funktion des Wettbewerbs nicht gewährleistet werden kann. Der Wettbewerb kann aufgrund von äußeren Umständen und Zwängen beendet oder entfernt werden, ohne dass hieraus Ansprüche der Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter entstehen. 

§ 6 Datenschutzhinweise und -erklärung

1. Die von den Teilnehmern mit der Teilnahme übermittelten persönlichen Daten werden von dem Veranstalter und der mit der Wettbewerbsdurchführung beauftragten Agentur für die Dauer des Wettbewerbs gespeichert und ausschließlich für die Durchführung des Wettbewerbs genutzt.

2. Die Teilnehmer haben zu jeder Zeit die Möglichkeit, ihre Einwilligung zur Speicherung und Verwendung dieser Daten per Widerruf z.B. auf dem Postweg oder per E-Mail an deko-wettbewerb@fachhandels-news.de aufzuheben. In diesem Fall ist eine Teilnahme am Wettbewerb nicht mehr möglich.

3. Der Veranstalter weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Ausgenommen hiervon sind die Kooperationspartner und die durchführende Agentur.

§ 7 Haftung  

1. Der Veranstalter wird mit der Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt.

2. Für Sach- und/oder Rechtsmängel an den Gewinnen haftet der Veranstalter vorbehaltlich § 7 Abs. 3. nicht.

3. Der Veranstalter haftet nur für Schäden, welche von dem Veranstalter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für die Erfüllungs- oder sonstige Verrichtungsgehilfen des Veranstalters. Sie gilt nicht für Schäden an Leib- oder Leben.

§ 8 Sonstiges

1. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

2. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.

3. Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen oder im Falle einer Manipulation des Wettbewerbs behält sich der Veranstalter das Recht vor, Personen vom Wettbewerb auszuschließen. 

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